KINDERRECHTE Kinderschutzbund Schotten wünscht sich Verankerung im Grundgesetz / Familien in Krisensituationen stärken
Es erscheint so selbstverständlich, was in der Internationalen UN-Kinderrechtskonvention steht, die 1990 in Kraft getreten ist: Kinder haben ein Recht auf Schutz vor Diskriminierung, auf körperliche und seelische Gesundheit, Bildung und Ausbildung, auf Spiel und Freizeit, auf gewaltfreie Erziehung im Sinn des Friedens und der Gleichberechtigung, auf Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause. Warum dann der heutige „Welttag der Kinderrechte?“ Der Kreis-Anzeiger sprach mit Marianne Zimmer, Vorsitzende des Kinderschutzbunds Schotten (KSB) und seit langen Jahren ehrenamtlich in Kinderschutzaufgaben der Region aktiv.