„Ich hab’s eilig“ gilt nicht

SichererSchulweg2015SICHERER SCHULWEG Kinderschutzbund-Aktive beobachten morgendlichen „Bringdienst“ / Information und Belehrungen

„Ich hab’s eilig“ – diese Ausrede haben die Aktiven des Schottener Kinderschutzbundvereins schon öfters gehört, wenn sie zu Beginn des neuen Schuljahres ihre Aktion „Sicherer Schulweg“ an der Grundschule durchführen. Vor der ersten und zweiten Stunde werden dabei das Verhalten insbesondere der autofahrenden Eltern unter die Lupe genommen. Die Einhaltung der allgemeinen Verkehrsregeln und die Sicherheit der Kinder stehen dabei im Mittelpunkt.

Kinderschutzbundvorsitzende Marianne Zimmer und ihre Vorstandskollegin Gudrun Weitz waren wieder gespannt, ob die Autofahrer aus den Belehrungen des vergangenen Jahres etwas gelernt haben. Denn vor allem Aufklären und Hinweise auf falsches beziehungsweise Sicherheit gefährdendes Verhalten ist das Anliegen der Ehrenamtlichen. Verstärkung erhielten sie vom Leiter des Schottener Polizeipostens, Polizeihauptkommissar Roger Krah, und einem weiteren Beamten. „Es ist schon gut, wenn eine Respektsperson bei der Aktion dabei ist“, weiß Marianne Zimmer aus ihrer mehrjährigen Erfahrung.

Es gibt einige grundlegende Verhaltensregeln für den elterlichen Bringdienst. Neben der Anschnallpflicht müssen Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, sofern sie nicht größer als 1,50 Meter sind, in einem Kindersitz oder einer entsprechenden Schale befördert werden. Der Gesetzgeber schreibt „für das Kind geeignete Rückhaltesysteme vor“, wobei vornehmlich das Gewicht und somit in erster Linie das Lebensalter entscheidend sind. Zur guten Sicherung geeignet sind grundsätzlich drei Kindersitzmodelle: eine Babyschale, ein Kindersitz für Kleininder und ein Kindersitz für Kindergarten- und Schulkinder. Ob ein Kindersitz ohne Vorbehalte einsetzbar ist, erkennt man an einer fest am Sitz angebrachten orangfarbenen Prüfplakette.

Eine weitere wichtige Verhaltensregel ist, die Kinder immer nur zur Bürgersteigseite oder der Straße abgewandten Seite aussteigen zu lassen. Dass natürlich ein mit Ampeln gesicherter Straßenübergang nur bei „Grün“ überquert werden soll, versteht sich von selbst, wobei den Eltern und auch anderen erwachsenen Fußgängern eine wichtige Vorbildfunktion zukommt.

Was ebenso „gar nicht geht“, ist, mit dem Auto einfach auf der Straße anzuhalten und die Kinder „schnell“ aussteigen zu lassen. So erhielten mehrere Eltern, die mit ihrem Fahrzeug vor dem Übergang am Gelben Haus kurz anhielten, eine Belehrung durch die beiden Polizeibeamten.

Die Ordnungshüter legten auch besonderen Wert auf die Kontrolle der Anschnallpflicht. Wird diese nicht beachtet, kann es im Falle eines Unfalles zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Ein Fazit der Aktion war schnell gezogen. „Es war doch ruhiger und disziplinierter als in den vergangenen Jahren“, fassten Marianne Zimmer und Gudrun Weitz ihre Eindrücke zusammen. Nicht unerheblich dazu beigetragen hat sicherlich der Aspekt, dass die Stadt Schotten auf Bitte des Kinderschutzbundes und der Schule mehrere große Blumenkübel auf dem Bürgersteig vor der Grund- beziehungsweise der Digmudisschule aufgestellt und fest mit dem Pflaster verbunden hat. Damit fällt ein beliebter früherer Kurzpark- beziehungsweise Anhalteort an dieser Stelle weg. Dafür wird vermehrt die der Schule gegenüberliegende Seite mit Bürgersteig und Privatgelände benutzt. Nicht zuletzt auch als Wendemöglichkeit, da die weitere Fahrt durch die Innenstadt wegen der aktuellen Baustelle in der mittleren Vogelsbergstraße derzeit nicht möglich ist.

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Quelle Text & Bild: Weil, Kreisanzeiger vom 30.9.2015